Corporate
Die rechtliche Corporate-Beratung von KOCH umfasst insbesondere die Rechtsgebiete Handels-, Gesellschafts- und Konzernrecht sowie das rechtliche Beratungsfeld Unternehmensnachfolge und Mergers & Acquisitions (M&A).

Die Rechtsberatung zu den Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen bzw. Konzernen und ihren Lieferanten und Kunden ist ebenso Gegenstand dieses Beratungsfeldes wie die rechtliche Gestaltung der Führung und Steuerung (Corporate Governance), der Organisation, Reorganisation und Umwandlung von Unternehmen und Konzernen sowie die Gestaltung und Verhandlung von Kooperationen, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmensnachfolgen sowie anderen Unternehmenstransaktionen.

Hinzu kommt die gerichtliche Vertretung sowie die Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter bei handels- oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Insbesondere Reorganisationen von Konzernen mit Umwandlungen von Unternehmen erfordern meistens einen multidisziplinären Beratungsansatz unter Einbeziehung verschiedener Professionen. Diese Projekte werfen regelmäßig neben handels-, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen insbesondere auch steuerrechtliche und bilanzrechtliche Fragen auf. Eine besondere Stärke von KOCH ist es, bei Bedarf sowohl solche multidisziplinären Teams zusammenzustellen und zu führen als auch als Teamplayer mit den Experten auf Mandantenseite zusammenzuarbeiten - ganz ohne Interessenkonflikte

Ein mittelständischer Konzern möchte die Produktion und den Vertrieb seiner Waren stärker voneinander trennen und jeweils konzernintern bündeln. Dadurch sollen Spezialisierungsvorteile erzielt und Kosten gesenkt werden, indem redundante Strukturen abgebaut werden. Die Reorganisation soll zu einem bestimmten Stichtag vollzogen werden. KOCH berät und unterstützt den Konzern als Mandanten auch in der Umsetzung dabei, durch geeignete Umwandlungsmaßnahmen der betroffenen Konzerngesellschaften und durch eine Neugestaltung der konzerninternen Leistungsbeziehungen dieses Ziel zu erreichen. Die komplexen personalrechtlichen Herausforderungen dieser Maßnahmen werden zusammen mit erfahrenen Arbeitsrechtsspezialisten aus dem Netzwerk von KOCH gemeistert. Dabei wird durch eine geeignete Gestaltung, die in Zusammenarbeit mit Steuerexperten aus dem Netzwerk von KOCH entwickelt wurde, zugleich eine Struktur gefunden, die dem Konzern durch eine Sitzverlegung der Vertriebsgesellschaft in eine Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz in erheblichem Umfang Gewerbesteuer sparen hilft. 

Für den Inhaber eines mittelgroßen metallverarbeitenden Unternehmens gestaltete sich die Unternehmensnachfolge als schwierig: Es fand sich kein Nachfolger in der Familie, der Unternehmer wollte aber auch nicht sein Lebenswerk verkaufen, um die Unabhängigkeit und Werte des Unternehmens zu bewahren. Außerdem fühlte er sich seinen mehr als 100 Mitarbeitern verantwortlich, für deren Familien das Unternehmen teils schon seit mehreren Generationen den Lebensunterhalt sicherte. Das Unternehmen hatte den großen Vorteil, dass es über ein fähiges und intrinsisch hoch motiviertes Management verfügte, das sowohl dem Inhaber als auch seinem Unternehmen sehr loyal verbunden war.

Der Unternehmer wandte sich mit der Frage an KOCH: Gibt es noch einen anderen Weg, um mein Unternehmen zukunftsfest zu machen? KOCH brachte die Antwort: Verantwortungseigentum.

Hierbei wird die Eigentümerstruktur eines Unternehmens so gestaltet, dass das Unternehmen sich praktisch selbst „gehört“ und nur seinem Zweck verpflichtet bleibt. Weder Erben noch externe Investoren können es zweckentfremden oder zerschlagen; die Kontrolle liegt bei einer treuhänderischen Eigentümerschaft, etwa in Form einer Stiftung.

Die Vorteile von Verantwortungseigentum liegen auf der Hand: Die Firmenwerte und die Kultur bleiben erhalten – und damit auch Arbeitsplätze. Das Unternehmen bleibt unabhängig von fremdbestimmten Entscheidungen. Gewinne fließen in die Weiterentwicklung des Unternehmens statt an Externe. Und der Unternehmer und seine Familie können ebenfalls begünstigt bleiben. Die Umsetzung von Verantwortungseigentum ist jedoch komplex – jedes Unternehmen braucht ein maßgeschneidertes Konzept, das sowohl zu seinen Bedürfnissen als auch zu den Bedürfnissen der maßgeblichen Stakeholder optimal passt. Gleichzeitig muss das Konzept dem Unternehmen eine dauerhafte rechtliche Basis bieten, darf dieses aber in seiner Entwicklung nicht behindern, damit es wettbewerbsfähig bleibt.

KOCH entwickelte die passende rechtliche Struktur, um das Unternehmen in Verantwortungseigentum zu überführen, und setzte diese für das Unternehmen um. Dabei kam dem Projekt zugute, dass der Gründer von KOCH nicht nur jahrzehntelange Erfahrung als Wirtschaftsanwalt im Gesellschaftsrecht mitbringt, sondern auch selbst als Manager in der mittelständischen Industrie tätig war. Dieses tiefe Verständnis für die besonderen Dynamiken mittelständischer Unternehmen und die vielfältigen Anforderungen ihrer Stakeholder war entscheidend für den Erfolg der Transformation.

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