Corporate
Die rechtliche Corporate-Beratung von KOCH umfasst insbesondere die Rechtsgebiete Handels-, Gesellschafts- und Konzernrecht sowie das rechtliche Beratungsfeld Unternehmensnachfolge und Mergers & Acquisitions (M&A).

Die Rechtsberatung zu den Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen bzw. Konzernen und ihren Lieferanten und Kunden ist ebenso Gegenstand dieses Beratungsfeldes wie die rechtliche Gestaltung der Führung und Steuerung (Corporate Governance), der Organisation, Reorganisation und Umwandlung von Unternehmen und Konzernen sowie die Gestaltung und Verhandlung von Kooperationen, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmensnachfolgen sowie anderen Unternehmenstransaktionen.

Hinzu kommt die gerichtliche Vertretung sowie die Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter bei handels- oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Insbesondere Reorganisationen von Konzernen mit Umwandlungen von Unternehmen erfordern meistens einen multidisziplinären Beratungsansatz unter Einbeziehung verschiedener Professionen. Diese Projekte werfen regelmäßig neben handels-, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen insbesondere auch steuerrechtliche und bilanzrechtliche Fragen auf. Eine besondere Stärke von KOCH ist es, bei Bedarf sowohl solche multidisziplinären Teams zusammenzustellen und zu führen als auch als Teamplayer mit den Experten auf Mandantenseite zusammenzuarbeiten - ganz ohne Interessenkonflikte

Gesellschaftsrecht ist mehr als Satzung und Vertrag: Es bestimmt die rechtliche Architektur eines Unternehmens – für Wachstum, Investorenfähigkeit, Governance, Konfliktprävention und Transaktionssicherheit.

Eine M&A-Transaktion ist mehr als nur ein Deal: Erfolg hat die Transaktion nur dann, wenn sie strategisch zum Unternehmen passt, das Unternehmen dafür bereit ist und die Transaktion auch danach wie geplant die PS auf die Straße bringt.

KOCH berät Unternehmer, Unternehmen und Investoren im Mittelstand und Mid-Cap-Segment bei der Strukturierung, Verhandlung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Vorhaben sowie M&A-Transaktionen – national und grenzüberschreitend. Unsere Beratung verbindet juristische Präzision, Transaktionserfahrung und einen unternehmerisch-pragmatischen Blick auf Ihr Geschäftsmodell.

Wir schaffen gesellschaftsrechtliche und transaktionsbezogene Sicherheit – von der ersten Strukturidee bis zur belastbaren Umsetzung im Alltag und im Deal.

Mandanten erhalten bei KOCH eine rechtliche Struktur- und Transaktionslösung, die

  • investoren- und banktauglich ist,
  • Haftungs-, Konflikt- und Governance-Risiken beherrscht,
  • operativ funktioniert,
  • und Wachstum nicht ausbremst, sondern ermöglicht.

Unsere Beratungsschwerpunte im Gesellschaftsrecht M&A sind:

 

1. Gründungs-, Start-ups- und Wachstumsstrukturen

Wir beraten bei der rechtssicheren und skalierbaren Aufstellung neuer und wachsender Unternehmen, unter anderem:

  • Wahl der passenden Rechtsform (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, SE, AG etc.) und Gründungsprozess bis zur Handelsregistereintragung
  • maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und Beteiligungsmodelle
  • Strukturierung von Joint Ventures und Unternehmenskooperationen
  • rechtliche Absicherung neuer Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen

 

Mehrwert: Gründungs- und Beteiligungsstrukturen, die Finanzierungs-, Investment-, Wachstums- und Exit-Szenarien mitdenken.

 

2. Umwandlungen, Reorganisationen und Konzernstrukturierung

Wir begleiten Strukturprojekte in allen Phasen, unter anderem:

  • Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen und Formwechsel
  • Konzern- und Gruppenreorganisationen zur Optimierung von Verantwortung, Prozessen und Haftung
  • Strukturierung von Zu- und Verkäufen von Unternehmensteilen
  • Anpassung von Satzungen/Gesellschaftsverträgen an Wachstum, Investorenbeitritt oder Nachfolge
  • Gestaltung von Konzernrichtlinien und internen Vereinbarungen

 

Mehrwert: belastbare Zielstrukturen mit klarer Kompetenz- und Haftungslogik – rechtlich sauber, wirtschaftlich tragfähig.

 

3. Gesellschaftervereinbarungen und Corporate Governance

Wo Gesellschafterinteressen, Kontrolle und Management zusammenkommen, sichern wir klare Regeln, unter anderem:

  • Gestaltung/Prüfung von Shareholder Agreements, Pool- und Stimmbindungsverträgen
  • Beirats-/Aufsichtsrats- und Governance-Strukturen inkl. Geschäftsordnungen
  • Regelungen zu Informationsrechten, Vetos, Minderheitenschutz, Exit-Mechaniken

 

Mehrwert: Governance, die Entscheidungen beschleunigt, Haftung reduziert und Konflikten vorbeugt.

 

4. Gesellschafterdynamik, Konfliktprävention und Streitmanagement

Wenn Gesellschafterkonstellationen unter Druck geraten, begleiten wir lösungsorientiert, unter anderem:

  • Konfliktbegleitung durch Mediation, Moderation und Verhandlungsführung
  • rechtliche Steuerung kritischer Gesellschafterversammlungen
  • gerichtliche Vertretung bei Ausschluss-, Einziehungs-, Kündigungs- und Statusstreitigkeiten

 

Mehrwert: Handlungsfähigkeit sichern, Eskalation vermeiden, wirtschaftliche Substanz schützen.

 

5. Unternehmenskäufe und -verkäufe und sonstige Fusionen (M&A)

Wir führen Transaktionen strukturiert zum Abschluss, u. a.:

  • Legal Due Diligence (falls gewünscht einschließlich Tax) mit klarer Priorisierung von Deal-Risiken und Werttreibern
  • Vertragsgestaltung und Verhandlung (SPA/APA, Garantien, Freistellungen, Kaufpreismechaniken)
  • Strukturierung von Beteiligungs- und Haftungsmodellen
  • Post-Merger-Beratung zur Integration und Umsetzung der Zielstruktur

 

Mehrwert: Transaktionen ohne Überraschungen – rechtssicher, verhandlungsstark, wertorientiert.

 

6. Organstellung, Haftung und Compliance

Wir beraten Geschäftsleitung und Gremien in allen wesentlichen Pflichtenfragen, u. a.:

  • Rechte und Pflichten von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten
  • Organ- und Corporate-Governance-Compliance
  • Haftungsfragen, D&O-Konstellationen und Krisenszenarien

 

Mehrwert: klare Verantwortungsstrukturen, haftungsfeste Entscheidungen, Compliance ohne Bürokratieballast.

 

7. Nachfolge, Unternehmensübergaben und Beteiligungswechsel

Wir strukturieren Übergaben rechtlich belastbar, u. a.:

  • familieninterne und externe Nachfolgen im Gesellschafterkreis
  • Nachfolgeklauseln und Kontroll-/Exit-Mechaniken in Satzung und Gesellschaftervereinbarung
  • Verzahnung gesellschafts-, steuer- und erbrechtlicher Aspekte (mit Ihren Beratern oder unserem Netzwerk)

 

Mehrwert: Übergaben, die Frieden sichern, Werte erhalten und Zukunft möglich machen.

 

Wen wir beraten:

  • Mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie ausländische Investoren (Gründung, Wachstum, Reorganisation, Nachfolge, Akquisitionen)
  • Familienunternehmen, Gesellschafter und Unternehmer (insbesondere Governance-Readiness, Beteiligungswechsel, Konfliktprävention, anwaltliche Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten)
  • Investoren und Finanzierungsgeber (M&A, Beteiligungen, Due Diligence, Governance-Strukturen)
  • Management-Teams und Beiräte von Unternehmen (Organpflichten, Haftung, Umgang mit der D&O-Versicherung, Entscheidungsprozesse, Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, Aufsichtsratsschulungen)
  • Organmitglieder (anwaltliche Begleitung in Haftungsfällen, Beratung zur Begründung und Beendigung von Organbestellungen und Geschäftsleiteranstellungsverträgen)

 

Wie wir beraten:

  1. Ziel und Risikoarchitektur klären (Wachstum, Investment, Exit, Reorganisation, Nachfolge)
  2. Strukturdesign entwickeln (Rechtsform, Governance, Beteiligung, Haftung, steuerliche Flanken)
  3. Dokumentation und Verhandlung (Gesellschaftsvertrag, Shareholder Agreements, Umwandlungs-/Transaktionsdokumente)
  4. Signing/Closing-Management und Umsetzung im Alltag (Post-Merger, Governance-Roll-out, laufende Beratung)

 

Unser Anspruch:

Gesellschaftsrechtliche Strukturen und M&A-Lösungen, die für alle Beteiligten belastbar sind – juristisch präzise und wirtschaftlich praktikabel, damit Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt, Konflikte vermeidet und Wachstum sicher realisiert.

Leistungsbeziehungen sind mehr als Verträge: Sie sind die rechtliche Infrastruktur Ihrer Wertschöpfung – für stabile Lieferketten, verlässliche Kundenbeziehungen, planbare Risiken und operative Handlungsfähigkeit.

KOCH berät Unternehmen und Konzerne nicht nur bei der Gestaltung und Umsetzung gruppeninterner Leistungsbeziehungen, sondern bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Leistungsbeziehungen mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden – national und grenzüberschreitend. Unsere Beratung verbindet vertragliche Präzision mit einem unternehmerisch-pragmatischen Blick auf Prozesse, Märkte und Geschäftsmodelle.

Wir schaffen rechtliche Sicherheit in Leistungsbeziehungen – von der ersten Strukturidee bis zur belastbaren Umsetzung im Tagesgeschäft und in der Krise.

Mandanten erhalten bei KOCH Vertrags- und Leistungsstrukturen, die

  • lieferanten- und kundentauglich sind,
  • Haftungs- und Ausfallrisiken beherrschbar machen,
  • operativ funktionieren,
  • und Wachstum nicht ausbremsen, sondern ermöglichen.

Unsere Beratungsschwerpunkte zu Leistungsbeziehungen sind:

 

1. Liefer- und Bezugsverträge

Wir gestalten und verhandeln Leistungsbeziehungen entlang der Lieferkette, unter anderem:

  • Liefer-, Bezugs- und Dienstleistungsverträge
  • Rahmenverträge für wiederkehrende Leistungen und Mengenstrukturen
  • nationale und internationale Lieferbeziehungen

 

Mehrwert: klare Leistungs- und Preislogik, belastbare Liefermechaniken, rechtssichere Risikoallokation.

 

2. AGB- und Vertragsarchitekturen

Wo Geschäftsmodelle standardisierte Beziehungen brauchen, schaffen wir Systematik, unter anderem:

  • Erstellung und Optimierung von AGB-Systemen
  • Vertragsbaukästen für Vertrieb, Einkauf und Projekte
  • rechtssichere Einbindung in digitale und analoge Prozesse

 

Mehrwert: skalierbare Vertragsstandards, die im Alltag funktionieren und rechtlich tragen.

 

3. Preis-, Leistungs- und Anpassungsklauseln

Gerade bei dynamischen Märkten sichern wir Flexibilität und Planbarkeit, unter anderem:

  • Preisgleit-, Anpassungs- und Eskalationsmechaniken
  • Leistungsänderungen (Change Requests, Scope-Management)
  • Bonus-/Malus-Strukturen und Service-Level-Regelungen

 

Mehrwert: wirtschaftlich tragfähige Steuerungsmechaniken bei minimiertem Streitpotenzial.

 

4. Haftung, Gewährleistung und Risikoallokation

Wir strukturieren Haftungsregime so, dass sie kalkulierbar bleiben, unter anderem:

  • Gewährleistungs- und Mängelregelungen
  • Haftungsbegrenzungen, Freistellungen, Deckungskonzepte
  • Produkthaftungs- und Rückrufkonstellationen

 

Mehrwert: klare Risikogrenzen, die Preis und Leistung widerspiegeln und Krisen standhalten.

 

5. Compliance, ESG und Lieferkettenanforderungen

Wo Leistungsbeziehungen regulatorisch geprägt sind, sichern wir die Umsetzbarkeit, unter anderem:

  • Lieferkettensorgfaltspflichten und ESG-Klauseln
  • Compliance- und Audit-Rechte, Code-of-Conduct-Integration
  • datenschutz- und exportkontrollbezogene Schnittstellen

 

Mehrwert: rechtliche Belastbarkeit ohne operative Überlastung.

 

6. Leistungsstörungen, Krise und Exit-Szenarien

Wenn Beziehungen unter Druck geraten, schaffen wir Handlungsspielräume, unter anderem:

  • Verzug, Lieferausfall, Force-Majeure- und Hardship-Kontexte
  • Neuverhandlung von Konditionen, Standstill-/Waiver-Ansätze
  • Kündigung, Exit- und Übergabemechaniken

 

Mehrwert: Umsetzungssicherheit und Unternehmensschutz in kritischen Situationen.

 

7. Streitvermeidung und Streitlösung

Wir sichern Ihre Position – außergerichtlich und gerichtlich, unter anderem:

  • Strukturierung von Eskalations- und Schlichtungsmechanismen
  • Verhandlungsführung mit Lieferanten und Kunden
  • Prozessvertretung bei Leistungs- und Haftungsstreitigkeiten

Mehrwert: wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – ohne unnötige Eskalation.

 

Wen wir beraten:

  • Mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen (Einkauf, Vertrieb, Projekte, Lieferketten)
  • Familienunternehmen und Gesellschafter (Risiko- und Haftungsarchitektur, Krisenfestigkeit)
  • Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit komplexen Leistungsstrukturen
  • internationale Akteure in grenzüberschreitenden Liefer- und Kundenbeziehungen
  • die öffentliche Hand bei der rechtlichen Gestaltung der Leistungsbeziehungen und Projekte ihrer Beteiligungsunternehmen

 

Wie wir beraten:

  1. Geschäftsmodell und Risikolandschaft verstehen (Lieferkette, Markt, operative Prozesse)
  2. Strukturdesign entwickeln (Leistung, Preis, Haftung, Governance-Fit)
  3. Dokumentation und Verhandlung (Rahmenverträge, Einzelverträge, AGB-Systeme)
  4. Implementierung im Alltag und Begleitung bei Störungen oder Streitfällen.

 

Unser Anspruch:

Leistungsbeziehungen, die für beide Seiten tragfähig sind – juristisch präzise, wirtschaftlich sinnvoll und operativ machbar. Damit Ihre Liefer- und Kundenbeziehungen stabil bleiben, Risiken beherrscht werden und Wachstum verlässlich möglich ist.

Ein mittelständischer Konzern möchte die Produktion und den Vertrieb seiner Waren stärker voneinander trennen und jeweils konzernintern bündeln. Dadurch sollen Spezialisierungsvorteile erzielt und Kosten gesenkt werden, indem redundante Strukturen abgebaut werden. Die Reorganisation soll zu einem bestimmten Stichtag vollzogen werden. KOCH berät und unterstützt den Konzern als Mandanten auch in der Umsetzung dabei, durch geeignete Umwandlungsmaßnahmen der betroffenen Konzerngesellschaften und durch eine Neugestaltung der konzerninternen Leistungsbeziehungen dieses Ziel zu erreichen. Die komplexen personalrechtlichen Herausforderungen dieser Maßnahmen werden zusammen mit erfahrenen Arbeitsrechtsspezialisten aus dem Netzwerk von KOCH gemeistert. Dabei wird durch eine geeignete Gestaltung, die in Zusammenarbeit mit Steuerexperten aus dem Netzwerk von KOCH entwickelt wurde, zugleich eine Struktur gefunden, die dem Konzern durch eine Sitzverlegung der Vertriebsgesellschaft in eine Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz in erheblichem Umfang Gewerbesteuer sparen hilft. 

Für den Inhaber eines mittelgroßen metallverarbeitenden Unternehmens gestaltete sich die Unternehmensnachfolge als schwierig: Es fand sich kein Nachfolger in der Familie, der Unternehmer wollte aber auch nicht sein Lebenswerk verkaufen, um die Unabhängigkeit und Werte des Unternehmens zu bewahren. Außerdem fühlte er sich seinen mehr als 100 Mitarbeitern verantwortlich, für deren Familien das Unternehmen teils schon seit mehreren Generationen den Lebensunterhalt sicherte. Das Unternehmen hatte den großen Vorteil, dass es über ein fähiges und intrinsisch hoch motiviertes Management verfügte, das sowohl dem Inhaber als auch seinem Unternehmen sehr loyal verbunden war.

Der Unternehmer wandte sich mit der Frage an KOCH: Gibt es noch einen anderen Weg, um mein Unternehmen zukunftsfest zu machen? KOCH brachte die Antwort: Verantwortungseigentum.

Hierbei wird die Eigentümerstruktur eines Unternehmens so gestaltet, dass das Unternehmen sich praktisch selbst „gehört“ und nur seinem Zweck verpflichtet bleibt. Weder Erben noch externe Investoren können es zweckentfremden oder zerschlagen; die Kontrolle liegt bei einer treuhänderischen Eigentümerschaft, etwa in Form einer Stiftung.

Die Vorteile von Verantwortungseigentum liegen auf der Hand: Die Firmenwerte und die Kultur bleiben erhalten – und damit auch Arbeitsplätze. Das Unternehmen bleibt unabhängig von fremdbestimmten Entscheidungen. Gewinne fließen in die Weiterentwicklung des Unternehmens statt an Externe. Und der Unternehmer und seine Familie können ebenfalls begünstigt bleiben. Die Umsetzung von Verantwortungseigentum ist jedoch komplex – jedes Unternehmen braucht ein maßgeschneidertes Konzept, das sowohl zu seinen Bedürfnissen als auch zu den Bedürfnissen der maßgeblichen Stakeholder optimal passt. Gleichzeitig muss das Konzept dem Unternehmen eine dauerhafte rechtliche Basis bieten, darf dieses aber in seiner Entwicklung nicht behindern, damit es wettbewerbsfähig bleibt.

KOCH entwickelte die passende rechtliche Struktur, um das Unternehmen in Verantwortungseigentum zu überführen, und setzte diese für das Unternehmen um. Dabei kam dem Projekt zugute, dass der Gründer von KOCH nicht nur jahrzehntelange Erfahrung als Wirtschaftsanwalt im Gesellschaftsrecht mitbringt, sondern auch selbst als Manager in der mittelständischen Industrie tätig war. Dieses tiefe Verständnis für die besonderen Dynamiken mittelständischer Unternehmen und die vielfältigen Anforderungen ihrer Stakeholder war entscheidend für den Erfolg der Transformation.

powered by webEdition CMS