KOCH als
ganzheitlicher Partner
Im Mittelpunkt steht der Mandant: Allein auf dessen Interessen und Bedürfnisse fokussiert KOCH die Rechtsberatung – mit dem Blick auf das Ganze.

KOCH ist die Wirtschaftsanwaltskanzlei für Unternehmer und Unternehmen, die als juristisch ganzheitlicher Partner ihre Domäne in der rechtlichen Corporate & Finance-Beratung hat. Ein unternehmerisches Problem oder Projekt beschränkt sich häufig nicht auf ein Rechtsgebiet. KOCH verfügt über eine enorme Erfahrung darin, mit anderen Fachexperten gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, sei es als Spezialist oder auch als Projektleiter im Team des Mandanten.

Bei KOCH ist der Mandant dabei nicht darauf beschränkt, sich selbst um die passenden Experten in anderen Beratungsfeldern zu kümmern. Vielmehr kann KOCH der Ansprechpartner für seine Fragen sein. Bei Bedarf zieht KOCH dann erfahrene Experten aus seinem Netzwerk hinzu, um - gegebenenfalls auch in einem multidisziplinären Team - die ganzheitliche Lösung zu entwickeln, die wie ein guter Maßanzug optimal auf den Mandanten zugeschnitten ist. Dabei orientiert sich die Besetzung eines solchen Teams aus dem Netzwerk von KOCH allein an Effizienz und am optimalen Beitrag zur ganzheitlichen Lösung - ganz im Sinne des Mandanten und ohne Interessenskonflikte. 

Diesem Beratungsanspruch entspricht die juristische und betriebswirtschaftliche Kompetenz des Gründers von KOCH: ein generalistischer Wirtschaftsanwalt mit einem breiten Erfahrungsschatz und zugleich einer ausgewiesenen Fachexpertise.

KOCH berät einen Handelsvertreter von Factoring-Produkten in einem Spezialmarkt dabei, ein eigenes Factoring-Unternehmen zu gründen. Der Mandant hat zwar die Factoring-Produkte für einen Spezialmarkt entwickelt und dort bisher sehr erfolgreich vertrieben. Die komplette vertragsmäßige Abwicklung führte bisher aber ein fremdes Factoring-Unternehmen durch.

Als der Mandant sein eigenes Factoring-Unternehmen gründet, wird die Trennung von seinem früheren Factoring-Partner streitig, weil dieser sein Geschäft schwinden sieht. Der Factoring-Partner versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung seinem früheren Handelsvertreter den Wettbewerb zu untersagen. KOCH vertritt den Handelsvertreter vor Gericht und berät ihn parallel umfassend bei der Gründung und dem Aufbau seines neuen Factoring-Unternehmens, und zwar bei

  • der Finanzierung des Forderungsankaufs,
  • der Ausgestaltung der Arbeits- und Dienstleistungsverträge,
  • der Ausgestaltung der Factoring-Verträge,
  • etc.

Das Factoring konnte in der damaligen Zeit noch ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden, wenn es nicht als Bankgeschäft strukturiert war. KOCH gestaltet das Geschäftsmodell des Factoring-Unternehmens so aus, dass keine KWG-Erlaubnis erforderlich ist.

Nachdem KOCH das Gerichtsverfahren für den Mandanten gewonnen hat, kann das neu gegründete Factoring-Unternehmen loslegen. Als 2009 das Factoring-Geschäft erlaubnispflichtig wird, begleitet KOCH das Factoring-Unternehmen bei der Erlangung der Factoring-Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und damit in die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Das Geschäft des Factoring-Unternehmens entwickelt sich gut; in seiner Nische wird es zum Marktführer.

KOCH ist ständiger Ansprechpartner des Factoring-Unternehmens, und zwar nicht nur bei allen Fragen zur strategischen Entwicklung des Unternehmens, sondern auch bei allen übrigen rechtlichen Fragen, die im Geschäftsbetrieb anfallen. Denn bei vielen Rechtsfragen ist es dem Mandanten aufgrund des jahrelang gewachsenen besonderen Vertrauensverhältnisses wichtig, dass diese unter KOCHs Federführung bearbeitet werden. Eine eigene Rechtsabteilung benötigt das Unternehmen nicht. KOCH kümmert sich als juristischer Ansprechpartner um den anfallenden Rechtsberatungsbedarf als externe Rechtsabteilung. Bei Bedarf zieht KOCH Experten aus seinem Netzwerk hinzu, um für den Mandanten effizient die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden.

powered by webEdition CMS