Finance
Die Finance-Rechtsberatung von KOCH ist auf das Finanzrecht für Unternehmen und Konzerne sowie das Aufsichtsrecht der Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute fokussiert.

Zum Rechtsberatungsfeld Finance zählen die Gestaltung der Eigen- und Fremdkapitalausstattung von Unternehmen und Konzernen sowie die Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen und das Aufsichtsrecht der Finanzdienstleistungsinstitute (insbesondere der Leasing- und Factoring-Unternehmen) nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zahlungsinstitute nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einschließlich der jeweiligen Nebengesetze. 

Unternehmensfinanzierung ist mehr als Kapitalbeschaffung: Sie ist eine strategische Entscheidung über Wachstum, Risikoverteilung, Governance und Handlungsfähigkeit. KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Unternehmer, Unternehmen und Finanzierungsgeber bei der Strukturierung, Verhandlung und Umsetzung von Finanzierungen im Mittelstand und Mid-Cap-Segment – national und grenzüberschreitend. Unsere Beratung verbindet aufsichtsrechtliche Sicherheit, vertragliche Präzision und einen unternehmerisch-pragmatischen Blick auf das Geschäftsmodell.

Wir schaffen Finanzierungssicherheit – von der ersten Strukturidee bis zur dauerhaften Compliance.

Mandanten erhalten bei KOCH eine rechtliche Finanzierungslösung, die

  • bank- und investorentauglich ist,
  • haftungs- und aufsichtsrechtliche Risiken beherrscht,
  • operativ funktioniert,
  • und Wachstum nicht ausbremst, sondern ermöglicht.

Unsere Beratungsschwerpunkte in der Unternehmensfinanzierung sind:

 

1. Strukturierung von Fremdfinanzierungen 

Wir beraten bei klassischen und strukturierten Fremdfinanzierungen, u.a.:

  • bilaterale und syndizierte Unternehmenskredite
  • Akquisitionsfinanzierungen / Leveraged Finance
  • Projekt- und Objektfinanzierungen
  • Working-Capital-Finanzierung (inkl. revolvierende Linien, Borrowing Base-Strukturen)
  • Refinanzierungen und Laufzeitverlängerungen

Mehrwert: klare Covenants, tragfähige Sicherheitenarchitektur, verhandlungsstarke Dokumentation.

 

2. Factoring-, Leasing und Asset-based Finance

Factoring und Leasing sind zentrale Bausteine moderner Mittelstandsfinanzierung. KOCH begleitet Institute und Unternehmen bei:

  • Gestaltung und Verhandlung von Factoring- und Leasingrahmenverträgen
  • Abtretungs- und Sicherheitenstrukturen, Debitoren-/Assets-Management
  • Refinanzierungs- und SPV-Setups
  • insolvenzfestem Design (Anfechtungs-/Absonderungsrisiken)

Mehrwert: rechtssichere Produkte und Verträge, die im Alltag funktionieren und in Krisen tragen.

 

3. Finanzierungsmodelle und Aufsichtsrecht

Wo Finanzierung regulatorisch geprägt ist, sichern wir die KWG- und KAGB-Konformität und begleiten BaFin-Themen, z.B.:

  • Erlaubnispflicht- und Abgrenzungsprüfungen bei Finanzierungsmodellen
  • Compliance
  • Beratung und Begleitung bei BaFin-Prüfungen, Maßnahmenplänen und in Sonderlagen

Mehrwert: regulatorische Stabilität ohne operative Überlastung

 

4. Eigenkapital- und mezzanine Finanzierungen (Equity / Hybrid)

Wir strukturieren und verhandeln Eigenkapital- und eigenkapitalnahe Finanzierungen, u.a.:

  • Private-Equity- und Family-Equity-Investments
  • Management-Beteiligungen / Incentive-Programme
  • mezzanine Instrumente, Genussrechte, stille Beteiligungen
  • Wandel-/Optionsstrukturen, Investoren-Governance

Mehrwert: ausgewogene Risikoteilung, klare Kontroll- und Exit-Mechaniken.

 

5. Kapitalmarkt- und alternative Finanzierung

Bei kapitalmarkt- oder publikumsnahen Formaten beraten wir u.a.:

  • Anleihen/Schuldscheine (Mid-Cap-Strukturen)
  • Verbriefungs- und Fondsstrukturen (Asset-Backed / Spezialthemen)
  • rechtliche Begleitung alternativer Finanzierungsmodelle

Mehrwert: saubere Emissions-/Dokumentationsprozesse, rechtliche Belastbarkeit.

 

6. Finanzierung in Transformation, Krise und Restrukturierung

Wenn Liquidität, Covenants oder Geschäftsmodell unter Druck geraten, begleiten wir:

  • Covenant-Resets, Standstill-/Waiver-Vereinbarungen
  • Distressed-Finanzierungen, Bridge-Finanzierungen
  • insolvenznahe Finanzierungsthemen, Schutzschirm-/StaRUG-Kontexte
  • Verhandlungsführung zwischen Stakeholder

Mehrwert: Handlungsspielräume erhalten, Risiken steuern, Umsetzungssicherheit schaffen.

 

7. Absatzfinanzierung

Wir beraten Hersteller, Dienstleister, Händler und Finanzierungsgeber bei der rechtssicheren Strukturierung und Umsetzung von Absatzfinanzierungen, insbesondere:

  • Leasing- und Mietkaufmodelle
  • Factoring- und Supply-Chain-Finance-Strukturen (inkl. Reverse Factoring)
  • Händler-/Herstellerfinanzierungen (Captive Finance)
  • Pay-per-Use- und Subscription-Modelle
  • Sicherheiten-, Eigentums- und Abtretungsstrukturen sowie Debitorenmanagement

Mehrwert: Absatzförderung durch tragfähige Finanzierungsmodelle, regulatorische Sicherheit (KWG/ZAG/RDG), operativ schlanke Prozesse und resilienter Schutz bei Ausfall- oder Insolvenzszenarien.

 

8. Wen wir beraten

  • Mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen (Wachstum, Reorganisation, Nachfolge, Akquisition, Absatzfinanzierung, Manager- und Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle)
  • Familienunternehmen und Gesellschafter (strukturierte Finanzierung, Governance-Readiness)
  • Finanzierungsgeber und Investoren (Debt/Equity/Hybrid, Sicherheiten, Due Diligence)
  • Factoring- und Leasinginstitute (Produkt- und Aufsichtsrecht, laufende Compliance)

 

9. Wie wir beraten

  1. Finanzierungsziel und Risikoarchitektur klären (Wachstum, Akquisition, Absatzförderung, Liquidität, Transformation)
  2. Strukturdesign (Debt/Equity/Hybrid/Absatz, Sicherheiten, Governance, Regulatory-Fit)
  3. Dokumentation und Verhandlung (Covenants, Garantien, Pricing-Logiken, CP-Sets)
  4. Signing/Closing-Management und laufende Compliance-Begleitung.

 

10. Unser Anspruch

Finanzierungslösungen, die für alle Beteiligten belastbar sind – juristisch präzise und wirtschaftlich praktikabel.

Factoring- und Leasingunternehmen bewegen sich in einem regulatorisch dichten Umfeld. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG erfordern sie eine belastbare aufsichtsrechtliche Organisation, rechtssichere Vertragswerke und ein Governance-Setup, das BaFin-Anforderungen, Refinanzierungslogik und operative Realität zusammenführt.

KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Factoring- und Leasinginstitute umfassend – insbesondere im Aufsichtsrecht nach KWG sowie in den angrenzenden Bereichen des Finanz- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Institute über den gesamten Lebenszyklus: von der Erlaubnisfrage und Produktstruktur über die laufende Compliance-Organisation bis zur Bewältigung von Sonderlagen wie BaFin-Prüfungen, Outsourcing-Projekten oder Krisenszenarien.

Unser Ansatz ist pragmatisch und institutsspezifisch. Wir entwickeln Lösungen, die regulatorisch tragfähig sind und zugleich effizient in die bestehende Organisation passen – einschließlich Proportionalitäts- und Risikoorientierung. Bei Bedarf arbeiten wir in multidisziplinären Teams mit Steuer-, IT-, Risiko- oder Branchenexperten aus unserem Netzwerk zusammen.

Leistungsschwerpunkte im Überblick

  • KWG-Aufsichtsrecht für Factoring/Leasing: Erlaubnispflicht, laufende BaFin-Compliance, MaRisk-/BAIT-/DORA-Bezug, Fit-&-Proper, Interne Kontrollsysteme.
  • Produkt- und Vertragsberatung: Factoring-Rahmenverträge (echtes/unechtes Factoring), Abtretungs- und Sicherheitenstrukturen, Debitorenmanagement, Refinanzierungs- und SPV-Setups.
  • Governance & Organpflichten: Geschäftsleitereignung, Geschäftsleiterpflichten, Haftungsvermeidung, D&O-Schnittstellen, bedeutende Beteiligungen, Beirats-/Gesellschafterstrukturen.
  • Outsourcing & IT-Regulatorik: Auslagerungsmanagement, Dienstleisterverträge, Prüfungs- und Notfallkonzepte.
  • Sonderlagen & Streit: BaFin-Prüfungen, Maßnahmenpläne, Anfechtung/InsO-Risiken, Durchsetzung gegen Debitoren, Betrugs- und Schadensfälle.

Mehrwert für Institute: rechtssichere Produkte, resilientere Governance, niedrigere Prüfungs- und Haftungsrisiken und eine Corporate-Struktur, die Wachstum und Refinanzierung nicht ausbremst.

1. Wann braucht ein Factoringunternehmen eine KWG-Erlaubnis?

Eine KWG-Erlaubnis ist erforderlich, wenn Factoring als Finanzdienstleistung im Sinne des KWG betrieben wird. Maßgeblich sind u.a. das Geschäftsmodell, Risikotragung und Abtretungsstruktur. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Verfahren gegenüber der BaFin.

2. Was sind typische aufsichtsrechtliche Stolpersteine im Factoring?

Häufige Themen sind unklare Abgrenzungen der Dienstleistung, unzureichende Governance-/IKS-Strukturen, Outsourcing ohne sauberes Auslagerungsmanagement sowie fehlende Dokumentation zu Risikosteuerung, Geldwäsche und IT-Sicherheit. Häufig wird auch übersehen, dass bestimmte Factoring-Ausgestaltungen zugleich Inkassodienstleistungen nach dem RDG oder Zahlungsdienste nach dem ZAG darstellen, für die jeweils besondere behördliche Erlaubnisse erforderlich sind. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Erlaubnisverfahren gegenüber der jeweils zuständigen Behörden.

3. Wie muss ein Factoring-Rahmenvertrag gestaltet sein, damit Abtretungen insolvenzfest sind?

Entscheidend sind klare Abtretungsmechaniken, transparente Debitorenkommunikation, wirksame Sicherheitenregelungen und eine Dokumentation, die Anfechtungsrisiken reduziert. Wir strukturieren Verträge so, dass sie operativ funktionieren und auch in Insolvenzszenarien tragen.

4. Was erwartet die BaFin bei Prüfungen von Factoring- oder Leasinginstituten?

Im Fokus stehen Geschäftsleiterpflichten, Risikomanagement, Auslagerungen, Beachtung der GwG-Anforderungen, Compliance-Organisation, IT-Regulatorik (inkl. DORA-Pflichten) und Proportionalitätsnachweise. Wir bereiten institutsseitig Prüfungen vor, begleiten sie und setzen Maßnahmenpläne rechtssicher um.

5. Wie lässt sich Wachstum (z.B. neue Branchen/Produkte) aufsichtsrechtlich sauber abbilden?

Wachstum erfordert oft Anpassungen in Produktstruktur, Risikoappetit, Governance und Outsourcing-Setups. Wir entwickeln skalierbare Strukturen (einschließlich der Richtlinien für einen geeigneten Neu-Produkt-Prozess), die neue Produkte oder Märkte ermöglichen, ohne die aufsichtsrechtliche Stabilität zu gefährden.

Factoring- und Leasingunternehmen müssen ab 2024 über zwei Geschäftsleiter verfügen. Die erforderliche Sachkunde und Leitungserfahrung von Geschäftsleitern wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht. Der externe Markt für Geschäftsleiter ist stark angespannt, so dass insbesondere kleine und mittlere Institute Schwierigkeiten haben, extern Geschäftsleiter zu rekrutieren.

KOCH berät und unterstützt diese Finanzdienstleistungsinstitute dabei, geeigneten Führungskräftenachwuchs im Unternehmen selbst zu finden, diesen so zu entwickeln und zu ertüchtigen, dass er die Geschäftsleiteranforderungen erfüllt.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Unsere Finance-Beratung deckt die rechtliche Strukturierung von Unternehmensfinanzierungen (Debt, Equity und Hybrid), das Aufsichtsrecht nach KWG und ZAG sowie die Gestaltung von Finanzierungs- und Leistungsbeziehungen ab.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wir beraten mittelständische Unternehmer, Unternehmen, Unternehmensgruppen, Familienunternehmen, Gesellschafter und deren Familien, Investoren, Finanzierungsgeber, Factoring- und Leasinginstitute, aber auch andere Finanzdienstleistungsinstitute und Inkassounternehmen insbesondere bei Wachstum, Akquisitionen, Transformation und Refinanzierung.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wir begleiten klassische Fremdfinanzierungen (Kredite, syndizierte Finanzierungen), Eigenkapital- und mezzanine Finanzierungen sowie strukturierte Modelle wie Factoring, Leasing und Asset-based Finance.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Eine Finanzierung muss zum Geschäftsmodell passen, regulatorisch tragfähig sein und klare Risiko- und Haftungsstrukturen enthalten. Wir entwickeln Lösungen, die bank- und investorentauglich sind und operativ funktionieren.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, 1. Analyse von Finanzierungsziel und Geschäftsmodell. 2. Strukturdesign (Debt/Equity/Hybrid, Sicherheiten, Governance). 3. Vertragsgestaltung und Verhandlung. 4. Umsetzung und laufende Compliance. Wir begleiten den gesamten Prozess.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Typische Risiken sind regulatorische Verstöße, unwirksame Sicherheiten, zu enge oder für das Unternehmen unpassende Covenants oder unklare Vertragsmechaniken. Wir identifizieren diese frühzeitig und strukturieren Lösungen mit kalkulierbarem Risiko.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz ist erforderlich, wenn ein Geschäftsmodell als Bankgeschäft oder Finanzdienstleistung eingestuft wird. Maßgeblich sind u. a. Risikotragung, Vertragsstruktur und operative Ausgestaltung. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Erlaubnisverfahren.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Ja, wenn das Geschäftsmodell als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert. Maßgeblich sind u. a. Risikotragung und Vertragsgestaltung. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Bundesbank- und BaFin-Verfahren zur Erlangung der KWG-Erlaubnis.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Die BaFin kontrolliert die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Sie schreitet gegen Marktteilnehmer ein, welche diese Anforderungen verletzen, und überwacht – zusammen mit der Bundesbank – die Unternehmen, die ihrer Aufsicht unterliegen. Wir unterstützen bei Erlaubnisverfahren, laufender Compliance, Prüfungen und Maßnahmenplänen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Prinzipiell ist es möglich, bei der BaFin eine verbindliche Entscheidung gemäß § 4 KWG darüber zu beantragen, ob ein Unternehmen dem KWG unterliegt oder nicht. Daneben gibt es auch unverbindliche informelle Einschätzungen der BaFin. KOCH unterstützt Sie dabei, BaFin-feste Geschäftsmodelle zu entwickeln und mit der BaFin so abzustimmen, dass sie hinreichend rechtssicher und praxistauglich sind.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Im Fokus stehen Geschäftsmodell, Risikomanagement, Governance, Compliance, IT-Strukturen sowie Auslagerungen. Wir bereiten Mandanten auf Prüfungen vor und begleiten die Kommunikation mit der BaFin.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Typische Themen sind die aufsichtsrechtliche Einordnung, insolvenzfeste Vertragsgestaltung, Abtretungs- und Sicherheitenstrukturen sowie Anforderungen an Governance, IT und Risikomanagement.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Entscheidend sind klare Vertragsmechaniken, transparente Risikoverteilung und eine Struktur, die auch in Krisen und Insolvenzszenarien trägt. Wir entwickeln Verträge, die rechtlich belastbar und operativ umsetzbar sind.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Entscheidend sind klare Abtretungsmechaniken, wirksame Sicherheiten, transparente Debitorenkommunikation und eine strukturierte Dokumentation. Wir entwickeln Verträge, die auch in Krisen und Insolvenzszenarien tragen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Covenants und Sicherheiten steuern das Risiko zwischen den Parteien. Wir gestalten diese so, dass sie wirtschaftlich sinnvoll, rechtssicher und in der Praxis handhabbar sind.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Ja. Wir begleiten Covenant-Brüche, Refinanzierungen, Distressed-Finanzierungen sowie StaRUG- und insolvenznahe Situationen mit Fokus auf Handlungsspielräume und Umsetzungssicherheit.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wesentlich sind ausgewogene Governance-Strukturen, klare Kontrollrechte und tragfähige Exit-Mechaniken. Wir sorgen für rechtssichere und investorenfähige Strukturen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wir entwickeln skalierbare Finanzierungs- und Governance-Strukturen, die neue Produkte, Märkte und Geschäftsmodelle ermöglichen, ohne regulatorische Risiken zu erhöhen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Finanzierungs- und Aufsichtsstrukturen müssen regulatorische Anforderungen erfüllen, insbesondere im Bereich IT, Risikomanagement und Outsourcing. Wir integrieren diese Anforderungen praxistauglich in die Organisation.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Ja. Wir bereiten Prüfungen unternehmensseitig vor, begleiten sie und setzen erforderliche Maßnahmen rechtssicher um.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wir verbinden aufsichtsrechtliche Expertise mit Transaktionserfahrung und unternehmerischem Verständnis. Wir schreiben Geschäftsmodelle nicht tot, sondern suchen nach gangbaren legalen Wegen für Ihre unternehmerische Idee.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Sobald Finanzierungen strukturiert, verhandelt oder angepasst werden, insbesondere bei Krediten, Investoren-Einstieg, Refinanzierungen oder in Krisensituationen. Frühzeitige rechtliche Begleitung reduziert Risiken, bewahrt notwendige unternehmerische Freiräume und verbessert Verhandlungsergebnisse.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Entscheidend sind ein passendes Finanzierungsmodell (Debt, Equity oder Hybrid), klare Covenants, eine belastbare Sicherheitenstruktur und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Typisch sind Unternehmenskredite, syndizierte Finanzierungen, Factoring, Leasing sowie mezzanine oder eigenkapitalnahe Modelle. Die optimale Struktur hängt von Wachstum, Liquidität und Risikoprofil ab.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Finance, Wir beraten Unternehmen, Investoren und Organe bei allen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, insbesondere an den Schnittstellen zu Gesellschaftsrecht, Transaktionen und Corporate Governance. Die Beratung umfasst u. a. Kapitalmaßnahmen, Börsengänge (IPOs), Insiderrecht, Marktmissbrauchsregeln sowie Fondsstrukturierung.
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