Finance
Die Finance-Rechtsberatung von KOCH ist auf das Finanzrecht für Unternehmen und Konzerne sowie das Aufsichtsrecht der Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute fokussiert.

Zum Rechtsberatungsfeld Finance zählen die Gestaltung der Eigen- und Fremdkapitalausstattung von Unternehmen und Konzernen sowie die Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen und das Aufsichtsrecht der Finanzdienstleistungsinstitute (insbesondere der Leasing- und Factoring-Unternehmen) nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zahlungsinstitute nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einschließlich der jeweiligen Nebengesetze. 

Unternehmensfinanzierung ist mehr als Kapitalbeschaffung: Sie ist eine strategische Entscheidung über Wachstum, Risikoverteilung, Governance und Handlungsfähigkeit. KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Unternehmer, Unternehmen und Finanzierungsgeber bei der Strukturierung, Verhandlung und Umsetzung von Finanzierungen im Mittelstand und Mid-Cap-Segment – national und grenzüberschreitend. Unsere Beratung verbindet aufsichtsrechtliche Sicherheit, vertragliche Präzision und einen unternehmerisch-pragmatischen Blick auf das Geschäftsmodell.

Wir schaffen Finanzierungssicherheit – von der ersten Strukturidee bis zur dauerhaften Compliance.

Mandanten erhalten bei KOCH eine rechtliche Finanzierungslösung, die

  • bank- und investorentauglich ist,
  • haftungs- und aufsichtsrechtliche Risiken beherrscht,
  • operativ funktioniert,
  • und Wachstum nicht ausbremst, sondern ermöglicht.

Unsere Beratungsschwerpunkte in der Unternehmensfinanzierung sind:

 

1. Strukturierung von Fremdfinanzierungen 

Wir beraten bei klassischen und strukturierten Fremdfinanzierungen, u.a.:

  • bilaterale und syndizierte Unternehmenskredite
  • Akquisitionsfinanzierungen / Leveraged Finance
  • Projekt- und Objektfinanzierungen
  • Working-Capital-Finanzierung (inkl. revolvierende Linien, Borrowing Base-Strukturen)
  • Refinanzierungen und Laufzeitverlängerungen

Mehrwert: klare Covenants, tragfähige Sicherheitenarchitektur, verhandlungsstarke Dokumentation.

 

2. Factoring-, Leasing und Asset-based Finance

Factoring und Leasing sind zentrale Bausteine moderner Mittelstandsfinanzierung. KOCH begleitet Institute und Unternehmen bei:

  • Gestaltung und Verhandlung von Factoring- und Leasingrahmenverträgen
  • Abtretungs- und Sicherheitenstrukturen, Debitoren-/Assets-Management
  • Refinanzierungs- und SPV-Setups
  • insolvenzfestem Design (Anfechtungs-/Absonderungsrisiken)

Mehrwert: rechtssichere Produkte und Verträge, die im Alltag funktionieren und in Krisen tragen.

 

3. Finanzierungsmodelle und Aufsichtsrecht

Wo Finanzierung regulatorisch geprägt ist, sichern wir die KWG- und KAGB-Konformität und begleiten BaFin-Themen, z.B.:

  • Erlaubnispflicht- und Abgrenzungsprüfungen bei Finanzierungsmodellen
  • Compliance
  • Beratung und Begleitung bei BaFin-Prüfungen, Maßnahmenplänen und in Sonderlagen

Mehrwert: regulatorische Stabilität ohne operative Überlastung

 

4. Eigenkapital- und mezzanine Finanzierungen (Equity / Hybrid)

Wir strukturieren und verhandeln Eigenkapital- und eigenkapitalnahe Finanzierungen, u.a.:

  • Private-Equity- und Family-Equity-Investments
  • Management-Beteiligungen / Incentive-Programme
  • mezzanine Instrumente, Genussrechte, stille Beteiligungen
  • Wandel-/Optionsstrukturen, Investoren-Governance

Mehrwert: ausgewogene Risikoteilung, klare Kontroll- und Exit-Mechaniken.

 

5. Kapitalmarkt- und alternative Finanzierung

Bei kapitalmarkt- oder publikumsnahen Formaten beraten wir u.a.:

  • Anleihen/Schuldscheine (Mid-Cap-Strukturen)
  • Verbriefungs- und Fondsstrukturen (Asset-Backed / Spezialthemen)
  • rechtliche Begleitung alternativer Finanzierungsmodelle

Mehrwert: saubere Emissions-/Dokumentationsprozesse, rechtliche Belastbarkeit.

 

6. Finanzierung in Transformation, Krise und Restrukturierung

Wenn Liquidität, Covenants oder Geschäftsmodell unter Druck geraten, begleiten wir:

  • Covenant-Resets, Standstill-/Waiver-Vereinbarungen
  • Distressed-Finanzierungen, Bridge-Finanzierungen
  • insolvenznahe Finanzierungsthemen, Schutzschirm-/StaRUG-Kontexte
  • Verhandlungsführung zwischen Stakeholder

Mehrwert: Handlungsspielräume erhalten, Risiken steuern, Umsetzungssicherheit schaffen.

 

7. Absatzfinanzierung

Wir beraten Hersteller, Dienstleister, Händler und Finanzierungsgeber bei der rechtssicheren Strukturierung und Umsetzung von Absatzfinanzierungen, insbesondere:

  • Leasing- und Mietkaufmodelle
  • Factoring- und Supply-Chain-Finance-Strukturen (inkl. Reverse Factoring)
  • Händler-/Herstellerfinanzierungen (Captive Finance)
  • Pay-per-Use- und Subscription-Modelle
  • Sicherheiten-, Eigentums- und Abtretungsstrukturen sowie Debitorenmanagement

Mehrwert: Absatzförderung durch tragfähige Finanzierungsmodelle, regulatorische Sicherheit (KWG/ZAG/RDG), operativ schlanke Prozesse und resilienter Schutz bei Ausfall- oder Insolvenzszenarien.

 

8. Wen wir beraten

  • Mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen (Wachstum, Reorganisation, Nachfolge, Akquisition, Absatzfinanzierung, Manager- und Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle)
  • Familienunternehmen und Gesellschafter (strukturierte Finanzierung, Governance-Readiness)
  • Finanzierungsgeber und Investoren (Debt/Equity/Hybrid, Sicherheiten, Due Diligence)
  • Factoring- und Leasinginstitute (Produkt- und Aufsichtsrecht, laufende Compliance)

 

9. Wie wir beraten

  1. Finanzierungsziel und Risikoarchitektur klären (Wachstum, Akquisition, Absatzförderung, Liquidität, Transformation)
  2. Strukturdesign (Debt/Equity/Hybrid/Absatz, Sicherheiten, Governance, Regulatory-Fit)
  3. Dokumentation und Verhandlung (Covenants, Garantien, Pricing-Logiken, CP-Sets)
  4. Signing/Closing-Management und laufende Compliance-Begleitung.

 

10. Unser Anspruch

Finanzierungslösungen, die für alle Beteiligten belastbar sind – juristisch präzise und wirtschaftlich praktikabel.

Factoring- und Leasingunternehmen bewegen sich in einem regulatorisch dichten Umfeld. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG erfordern sie eine belastbare aufsichtsrechtliche Organisation, rechtssichere Vertragswerke und ein Governance-Setup, das BaFin-Anforderungen, Refinanzierungslogik und operative Realität zusammenführt.

KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Factoring- und Leasinginstitute umfassend – insbesondere im Aufsichtsrecht nach KWG sowie in den angrenzenden Bereichen des Finanz- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Institute über den gesamten Lebenszyklus: von der Erlaubnisfrage und Produktstruktur über die laufende Compliance-Organisation bis zur Bewältigung von Sonderlagen wie BaFin-Prüfungen, Outsourcing-Projekten oder Krisenszenarien.

Unser Ansatz ist pragmatisch und institutsspezifisch. Wir entwickeln Lösungen, die regulatorisch tragfähig sind und zugleich effizient in die bestehende Organisation passen – einschließlich Proportionalitäts- und Risikoorientierung. Bei Bedarf arbeiten wir in multidisziplinären Teams mit Steuer-, IT-, Risiko- oder Branchenexperten aus unserem Netzwerk zusammen.

Leistungsschwerpunkte im Überblick

  • KWG-Aufsichtsrecht für Factoring/Leasing: Erlaubnispflicht, laufende BaFin-Compliance, MaRisk-/BAIT-/DORA-Bezug, Fit-&-Proper, Interne Kontrollsysteme.
  • Produkt- und Vertragsberatung: Factoring-Rahmenverträge (echtes/unechtes Factoring), Abtretungs- und Sicherheitenstrukturen, Debitorenmanagement, Refinanzierungs- und SPV-Setups.
  • Governance & Organpflichten: Geschäftsleitereignung, Geschäftsleiterpflichten, Haftungsvermeidung, D&O-Schnittstellen, bedeutende Beteiligungen, Beirats-/Gesellschafterstrukturen.
  • Outsourcing & IT-Regulatorik: Auslagerungsmanagement, Dienstleisterverträge, Prüfungs- und Notfallkonzepte.
  • Sonderlagen & Streit: BaFin-Prüfungen, Maßnahmenpläne, Anfechtung/InsO-Risiken, Durchsetzung gegen Debitoren, Betrugs- und Schadensfälle.

Mehrwert für Institute: rechtssichere Produkte, resilientere Governance, niedrigere Prüfungs- und Haftungsrisiken und eine Corporate-Struktur, die Wachstum und Refinanzierung nicht ausbremst.

1. Wann braucht ein Factoringunternehmen eine KWG-Erlaubnis?

Eine KWG-Erlaubnis ist erforderlich, wenn Factoring als Finanzdienstleistung im Sinne des KWG betrieben wird. Maßgeblich sind u.a. das Geschäftsmodell, Risikotragung und Abtretungsstruktur. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Verfahren gegenüber der BaFin.

2. Was sind typische aufsichtsrechtliche Stolpersteine im Factoring?

Häufige Themen sind unklare Abgrenzungen der Dienstleistung, unzureichende Governance-/IKS-Strukturen, Outsourcing ohne sauberes Auslagerungsmanagement sowie fehlende Dokumentation zu Risikosteuerung, Geldwäsche und IT-Sicherheit. Häufig wird auch übersehen, dass bestimmte Factoring-Ausgestaltungen zugleich Inkassodienstleistungen nach dem RDG oder Zahlungsdienste nach dem ZAG darstellen, für die jeweils besondere behördliche Erlaubnisse erforderlich sind. Wir prüfen die Erlaubnispflicht und begleiten das Erlaubnisverfahren gegenüber der jeweils zuständigen Behörden.

3. Wie muss ein Factoring-Rahmenvertrag gestaltet sein, damit Abtretungen insolvenzfest sind?

Entscheidend sind klare Abtretungsmechaniken, transparente Debitorenkommunikation, wirksame Sicherheitenregelungen und eine Dokumentation, die Anfechtungsrisiken reduziert. Wir strukturieren Verträge so, dass sie operativ funktionieren und auch in Insolvenzszenarien tragen.

4. Was erwartet die BaFin bei Prüfungen von Factoring- oder Leasinginstituten?

Im Fokus stehen Geschäftsleiterpflichten, Risikomanagement, Auslagerungen, Beachtung der GwG-Anforderungen, Compliance-Organisation, IT-Regulatorik (inkl. DORA-Pflichten) und Proportionalitätsnachweise. Wir bereiten institutsseitig Prüfungen vor, begleiten sie und setzen Maßnahmenpläne rechtssicher um.

5. Wie lässt sich Wachstum (z.B. neue Branchen/Produkte) aufsichtsrechtlich sauber abbilden?

Wachstum erfordert oft Anpassungen in Produktstruktur, Risikoappetit, Governance und Outsourcing-Setups. Wir entwickeln skalierbare Strukturen (einschließlich der Richtlinien für einen geeigneten Neu-Produkt-Prozess), die neue Produkte oder Märkte ermöglichen, ohne die aufsichtsrechtliche Stabilität zu gefährden.

Factoring- und Leasingunternehmen müssen ab 2024 über zwei Geschäftsleiter verfügen. Die erforderliche Sachkunde und Leitungserfahrung von Geschäftsleitern wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht. Der externe Markt für Geschäftsleiter ist stark angespannt, so dass insbesondere kleine und mittlere Institute Schwierigkeiten haben, extern Geschäftsleiter zu rekrutieren.

KOCH berät und unterstützt diese Finanzdienstleistungsinstitute dabei, geeigneten Führungskräftenachwuchs im Unternehmen selbst zu finden, diesen so zu entwickeln und zu ertüchtigen, dass er die Geschäftsleiteranforderungen erfüllt.

powered by webEdition CMS