Juristisch
innovative Gestaltungen
Eine besondere Stärke von KOCH ist es, für besondere Anforderungen juristisch innovative Gestaltungen zu entwickeln, für die es keine Blaupause gibt.

Für dieses Beratungsfeld ist einerseits juristische Kreativität unverzichtbar, andererseits sorgen erst juristische Exzellenz sowie jahrelange juristische, betriebswirtschaftliche und unternehmerische Beratungserfahrung für die erforderliche Qualität der maßgeschneiderten Lösung, damit diese nicht lediglich rechtlich vertretbar, sondern überzeugend und praxistauglich ist.

So wird die Rechtsberatung von KOCH für den Mandanten zum Wettbewerbsvorteil.

Ein mittelständischer Mandant, eine nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft aus dem Bereich der Softwareentwicklung, möchte mit seinem langjährigen Vertriebspartner, einer börsennotierten Aktiengesellschaft, eine engere Kooperation eingehen.

Die börsennotierte Gesellschaft möchte sich als Aktionärin an dem Mandanten beteiligen mit dem Ziel, diesen im Rahmen der Vollkonsolidierung in ihren IFRS-Konzernabschluss einzubeziehen. Der mittelständische Mandant möchte aber seine unternehmerische Freiheit und seine Eigenständigkeit möglichst weitgehend behalten und sich insbesondere nicht materiell in den Konzern des börsennotierten Vertriebspartners eingliedern lassen. Auf eine materielle Beherrschung des mittelständischen Mandanten kommt es dem Vertriebspartner des Mandanten auch gar nicht an, wohl aber auf dessen vollständige Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses.

KOCH entwickelt eine maßgeschneiderte Organisationsstruktur für diese Kooperation, die einerseits eine Vollkonsolidierung des Mandanten nach IFRS-Grundsätzen ermöglicht, dem Mandanten aber seinen unternehmerischen Freiraum jederzeit rechtlich absichert. Dabei wird der bestehende Vertriebsrahmenvertrag zwischen dem Mandanten und dem börsennotierten Vertriebspartner grundlegend reformiert und mit dem Vertragswerk verschränkt, das den Beteiligungserwerb und die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Verfassung einschließlich der Besetzung des Aufsichtsrats des Mandanten regelt, um diesem den gewünschten unternehmerischen Freiraum zu erhalten. Der Abschlussprüfer, eine Big-Four-Gesellschaft, die den Konzernabschluss der börsennotierten Gesellschaft testiert, erkennt die Vollkonsolidierung des Mandanten nach IFRS an.

Auf der von KOCH entwickelten neuen vertraglichen Grundlage entwickelt sich die Kooperation zwischen dem Mandanten und der börsennotierten Gesellschaft sehr erfolgreich.

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