Strategischer
Rechtsberater
Im Mittelpunkt steht der Mandant – und seine unternehmerische Entscheidung.

KOCH: Ihr externer General Counsel - fester Ansprechpartner für alle rechtlichen Themen

Rechtliche Themen gehören zum unternehmerischen Alltag – oft unerwartet, oft vielschichtig. Entscheidend ist dann nicht nur die richtige juristische Antwort, sondern vor allem, einen Ansprechpartner zu haben, der Ihr Unternehmen kennt, jederzeit für Sie erreichbar ist und den Überblick behält.

Die KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Unternehmen in der Dauerberatung als verlässlicher, persönlicher Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen - von Vertragsrecht und Marken- und Wettbewerbsrecht über Immobilienrecht bis hin zu Gesellschafts- und Finanzrecht, M&A und Krisensituationen. Ob schnelle Rückfrage, strategische Weichenstellung oder komplexe Sondersituation – Sie wenden sich an KOCH, und wir kümmern uns um den Rest.

Dabei müssen Sie sich nicht mit Zuständigkeiten, Spezialgebieten oder der Auswahl weiterer Berater befassen. KOCH steuert sämtliche Themen zentral und greift bei Bedarf auf ein sorgfältig aufgebautes und erprobtes Netzwerk spezialisierter Experten zurück. Die Koordination erfolgt vollständig im Hintergrund; für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner, einer Mandatsbeziehung und klaren, konsistenten Lösungen. KOCH arbeitet mit seinen Netzwerkpartnern als eingespieltes Team seit Jahren eng zusammen. Bei Bedarf können jederzeit spezialisierte Experten in die Mandatsarbeit eingebunden werden. So stehen Ihnen Beratungsressourcen zur Verfügung, die qualitativ und quantitativ mit einer Großkanzlei vergleichbar sind – ohne deren typische Interessenkonflikte.

Mit der Zeit entsteht so eine Zusammenarbeit, die über punktuelle Beratung hinausgeht: KOCH versteht Ihr Unternehmen, Ihre Entscheidungslogik und Ihre Prioritäten immer besser – und kann dadurch nicht nur schneller, sondern auch vorausschauender und zielgerichteter beraten.

Ein Anruf genügt.

Steuerung juristischer und strategischer Projekte

Unternehmerische Fragestellungen lassen sich selten auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren. Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Strategie und Umsetzung greifen ineinander. KOCH denkt diese Zusammenhänge mit – vorausschauend, pragmatisch und lösungsorientiert.

Auf Wunsch übernimmt KOCH dabei auch projektweise die Rolle des zentralen Ansprechpartners und Projektverantwortlichen. Der Mandant muss sich nicht selbst um die Koordination weiterer Berater kümmern. KOCH greift bei Bedarf auf ein gewachsenes Netzwerk erfahrener Experten zurück und stellt – gegebenenfalls in multidisziplinären Teams – eine Lösung zusammen, die wie ein guter Maßanzug exakt auf den Mandanten zugeschnitten ist.

Die Auswahl der beteiligten Experten erfolgt ausschließlich nach Effizienz, Kompetenz und Nutzen für den Mandanten – ohne Interessenkonflikte, ohne versteckte Agenden.

Sparringspartner

KOCH berät Unternehmer und Unternehmen nicht nur rechtlich, sondern als Sparringspartner mit Blick auf das strategische Ganze.

KOCH ist die Wirtschaftsanwaltskanzlei für Mandanten, die einen juristisch exzellenten Berater suchen – und darüber hinaus einen vertrauensvollen Consigliere, der komplexe unternehmerische Situationen durchdringt, Optionen strukturiert und Entscheidungen absichert.

Unternehmerische Fragestellungen lassen sich selten auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren. Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Strategie und Umsetzung greifen ineinander. KOCH denkt diese Zusammenhänge mit – vorausschauend, pragmatisch und lösungsorientiert.

Dieser Beratungsanspruch spiegelt sich auch in der Person des Gründers von KOCH wider: ein generalistischer Wirtschaftsanwalt mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise, breitem Erfahrungsschatz und der Fähigkeit, unternehmerische Verantwortung mitzudenken – als Berater auf Augenhöhe.

KOCH berät einen Handelsvertreter von Factoring-Produkten in einem Spezialmarkt dabei, ein eigenes Factoring-Unternehmen zu gründen. Der Mandant hat zwar die Factoring-Produkte für einen Spezialmarkt entwickelt und dort bisher sehr erfolgreich vertrieben. Die komplette vertragsmäßige Abwicklung führte bisher aber ein fremdes Factoring-Unternehmen durch.

Als der Mandant sein eigenes Factoring-Unternehmen gründet, wird die Trennung von seinem früheren Factoring-Partner streitig, weil dieser sein Geschäft schwinden sieht. Der Factoring-Partner versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung seinem früheren Handelsvertreter den Wettbewerb zu untersagen. KOCH vertritt den Handelsvertreter vor Gericht und berät ihn parallel umfassend bei der Gründung und dem Aufbau seines neuen Factoring-Unternehmens, und zwar bei

  • der Finanzierung des Forderungsankaufs,
  • der Ausgestaltung der Arbeits- und Dienstleistungsverträge,
  • der Ausgestaltung der Factoring-Verträge,
  • etc.

Das Factoring konnte in der damaligen Zeit noch ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden, wenn es nicht als Bankgeschäft strukturiert war. KOCH gestaltet das Geschäftsmodell des Factoring-Unternehmens so aus, dass keine KWG-Erlaubnis erforderlich ist.

Nachdem KOCH das Gerichtsverfahren für den Mandanten gewonnen hat, kann das neu gegründete Factoring-Unternehmen loslegen. Als 2009 das Factoring-Geschäft erlaubnispflichtig wird, begleitet KOCH das Factoring-Unternehmen bei der Erlangung der Factoring-Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und damit in die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Das Geschäft des Factoring-Unternehmens entwickelt sich gut; in seiner Nische wird es zum Marktführer.

KOCH ist ständiger Ansprechpartner des Factoring-Unternehmens, und zwar nicht nur bei allen Fragen zur strategischen Entwicklung des Unternehmens, sondern auch bei allen übrigen rechtlichen Fragen, die im Geschäftsbetrieb anfallen. Denn bei vielen Rechtsfragen ist es dem Mandanten aufgrund des jahrelang gewachsenen besonderen Vertrauensverhältnisses wichtig, dass diese unter KOCHs Federführung bearbeitet werden. Eine eigene Rechtsabteilung benötigt das Unternehmen nicht. KOCH kümmert sich als juristischer Ansprechpartner um den anfallenden Rechtsberatungsbedarf als externe Rechtsabteilung. Bei Bedarf zieht KOCH Experten aus seinem Netzwerk hinzu, um für den Mandanten effizient die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden.

powered by webEdition CMS