Strategischer
Rechtsberater
Im Mittelpunkt steht der Mandant – und seine unternehmerische Entscheidung.

KOCH: Ihr externer General Counsel - fester Ansprechpartner für alle rechtlichen Themen

Rechtliche Themen gehören zum unternehmerischen Alltag – oft unerwartet, oft vielschichtig. Entscheidend ist dann nicht nur die richtige juristische Antwort, sondern vor allem, einen Ansprechpartner zu haben, der Ihr Unternehmen kennt, jederzeit für Sie erreichbar ist und den Überblick behält.

Die KOCH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet Unternehmen in der Dauerberatung als verlässlicher, persönlicher Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen - von Vertragsrecht und Marken- und Wettbewerbsrecht über Immobilienrecht bis hin zu Gesellschafts- und Finanzrecht, M&A und Krisensituationen. Ob schnelle Rückfrage, strategische Weichenstellung oder komplexe Sondersituation – Sie wenden sich an KOCH, und wir kümmern uns um den Rest.

Dabei müssen Sie sich nicht mit Zuständigkeiten, Spezialgebieten oder der Auswahl weiterer Berater befassen. KOCH steuert sämtliche Themen zentral und greift bei Bedarf auf ein sorgfältig aufgebautes und erprobtes Netzwerk spezialisierter Experten zurück. Die Koordination erfolgt vollständig im Hintergrund; für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner, einer Mandatsbeziehung und klaren, konsistenten Lösungen. KOCH arbeitet mit seinen Netzwerkpartnern als eingespieltes Team seit Jahren eng zusammen. Bei Bedarf können jederzeit spezialisierte Experten in die Mandatsarbeit eingebunden werden. So stehen Ihnen Beratungsressourcen zur Verfügung, die qualitativ und quantitativ mit einer Großkanzlei vergleichbar sind – ohne deren typische Interessenkonflikte.

Mit der Zeit entsteht so eine Zusammenarbeit, die über punktuelle Beratung hinausgeht: KOCH versteht Ihr Unternehmen, Ihre Entscheidungslogik und Ihre Prioritäten immer besser – und kann dadurch nicht nur schneller, sondern auch vorausschauender und zielgerichteter beraten.

Ein Anruf genügt.

Steuerung juristischer und strategischer Projekte

Unternehmerische Fragestellungen lassen sich selten auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren. Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Strategie und Umsetzung greifen ineinander. KOCH denkt diese Zusammenhänge mit – vorausschauend, pragmatisch und lösungsorientiert.

Auf Wunsch übernimmt KOCH dabei auch projektweise die Rolle des zentralen Ansprechpartners und Projektverantwortlichen. Der Mandant muss sich nicht selbst um die Koordination weiterer Berater kümmern. KOCH greift bei Bedarf auf ein gewachsenes Netzwerk erfahrener Experten zurück und stellt – gegebenenfalls in multidisziplinären Teams – eine Lösung zusammen, die wie ein guter Maßanzug exakt auf den Mandanten zugeschnitten ist.

Die Auswahl der beteiligten Experten erfolgt ausschließlich nach Effizienz, Kompetenz und Nutzen für den Mandanten – ohne Interessenkonflikte, ohne versteckte Agenden.

Sparringspartner

KOCH berät Unternehmer und Unternehmen nicht nur rechtlich, sondern als Sparringspartner mit Blick auf das strategische Ganze.

KOCH ist die Wirtschaftsanwaltskanzlei für Mandanten, die einen juristisch exzellenten Berater suchen – und darüber hinaus einen vertrauensvollen Consigliere, der komplexe unternehmerische Situationen durchdringt, Optionen strukturiert und Entscheidungen absichert.

Unternehmerische Fragestellungen lassen sich selten auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren. Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Strategie und Umsetzung greifen ineinander. KOCH denkt diese Zusammenhänge mit – vorausschauend, pragmatisch und lösungsorientiert.

Dieser Beratungsanspruch spiegelt sich auch in der Person des Gründers von KOCH wider: ein generalistischer Wirtschaftsanwalt mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise, breitem Erfahrungsschatz und der Fähigkeit, unternehmerische Verantwortung mitzudenken – als Berater auf Augenhöhe.

KOCH berät einen Handelsvertreter von Factoring-Produkten in einem Spezialmarkt dabei, ein eigenes Factoring-Unternehmen zu gründen. Der Mandant hat zwar die Factoring-Produkte für einen Spezialmarkt entwickelt und dort bisher sehr erfolgreich vertrieben. Die komplette vertragsmäßige Abwicklung führte bisher aber ein fremdes Factoring-Unternehmen durch.

Als der Mandant sein eigenes Factoring-Unternehmen gründet, wird die Trennung von seinem früheren Factoring-Partner streitig, weil dieser sein Geschäft schwinden sieht. Der Factoring-Partner versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung seinem früheren Handelsvertreter den Wettbewerb zu untersagen. KOCH vertritt den Handelsvertreter vor Gericht und berät ihn parallel umfassend bei der Gründung und dem Aufbau seines neuen Factoring-Unternehmens, und zwar bei

  • der Finanzierung des Forderungsankaufs,
  • der Ausgestaltung der Arbeits- und Dienstleistungsverträge,
  • der Ausgestaltung der Factoring-Verträge,
  • etc.

Das Factoring konnte in der damaligen Zeit noch ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden, wenn es nicht als Bankgeschäft strukturiert war. KOCH gestaltet das Geschäftsmodell des Factoring-Unternehmens so aus, dass keine KWG-Erlaubnis erforderlich ist.

Nachdem KOCH das Gerichtsverfahren für den Mandanten gewonnen hat, kann das neu gegründete Factoring-Unternehmen loslegen. Als 2009 das Factoring-Geschäft erlaubnispflichtig wird, begleitet KOCH das Factoring-Unternehmen bei der Erlangung der Factoring-Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und damit in die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Das Geschäft des Factoring-Unternehmens entwickelt sich gut; in seiner Nische wird es zum Marktführer.

KOCH ist ständiger Ansprechpartner des Factoring-Unternehmens, und zwar nicht nur bei allen Fragen zur strategischen Entwicklung des Unternehmens, sondern auch bei allen übrigen rechtlichen Fragen, die im Geschäftsbetrieb anfallen. Denn bei vielen Rechtsfragen ist es dem Mandanten aufgrund des jahrelang gewachsenen besonderen Vertrauensverhältnisses wichtig, dass diese unter KOCHs Federführung bearbeitet werden. Eine eigene Rechtsabteilung benötigt das Unternehmen nicht. KOCH kümmert sich als juristischer Ansprechpartner um den anfallenden Rechtsberatungsbedarf als externe Rechtsabteilung. Bei Bedarf zieht KOCH Experten aus seinem Netzwerk hinzu, um für den Mandanten effizient die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Als Sparringspartner denken wir auf Augenhöhe mit Ihnen nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch. Wir helfen Ihnen, komplexe Situationen zu strukturieren, Optionen zu bewerten und tragfähige Entscheidungen zu treffen, und zwar rechtlich fundiert und mit Blick auf das Ganze.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Im Gegenteil. Auch wenn die Zusammenarbeit oft persönlich und eng ist, bleibt sie klar strukturiert und professionell. Ziel ist es, in einer vertrauensvollen Mandatsbeziehung komplexe Themen nachvollziehbar aufzubereiten und Entscheidungen belastbar zu machen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Durch kontinuierliche Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit und ein tiefes Verständnis für Ihr Unternehmen. Vertrauen entwickelt sich nicht abstrakt, sondern in der konkreten gemeinsamen Arbeit.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Nein. Gerade weil die Rolle auf Vertrauen basiert, ist Offenheit in beide Richtungen entscheidend. Sie behalten jederzeit die volle Entscheidungsfreiheit, der Consigliere liefert die Grundlage für fundierte Entscheidungen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Vor allem für Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter, die oft vor komplexen oder sensiblen Entscheidungen stehen und einen erfahrenen, unabhängigen Gesprächspartner schätzen und suchen, dem man sich anvertrauen kann.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein klassischer Rechtsanwalt wird mandatiert und beantwortet dann konkrete Rechtsfragen. Ein Consigliere hat eine besondere Vertrauensstellung, die über eine lange Zeit gemeinsamer Zusammenarbeit gewachsen ist. Er denkt über einzelne Rechtsfragen hinaus und hilft, Situationen einzuordnen und Entscheidungen vorzubereiten.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein Consigliere ist ein enger, vertrauensvoller Berater auf Augenhöhe. Jemand, der komplexe Situationen durchdringt, offen und klar Einschätzungen gibt und dabei konsequent Ihre Interessen im Blick behält, rechtlich wie unternehmerisch.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Sie werden federführend von Dr. Maximilian Koch als Sparringspartner beraten, wenn Sie es wünschen. Als Gründer von KOCH ist er besonders für die Rolle des Sparringspartners prädestiniert. Er verbindet juristische Exzellenz mit betriebswirtschaftlichem Verständnis und einem ausgeprägt unternehmerischen Blick. Auf Wunsch steht Ihnen aber jeder unserer Anwälte als erfahrener Sparringspartner zur Verfügung.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Durch die enge, kontinuierliche Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Strukturen, Ziele und Entscheidungsprozesse zu verstehen. Das ist die Grundlage für eine Beratung auf Augenhöhe und mit echtem Mehrwert für Sie als Mandanten.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Wir verbinden juristische Exzellenz mit einem bewusst generalistischen und wirtschaftlich geprägten Ansatz. Statt isolierter Einzelfragen betrachten wir Zusammenhänge und entwickeln pragmatische Lösungen, die sich in der Praxis umsetzen lassen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Unternehmensberater, Ihr Steuerberater und wir verfolgen unterschiedliche, sich ergänzende Ansätze. Wir ergänzen und verbinden diese unternehmerische und steuerliche Sicht mit einer tiefgehenden rechtlichen Bewertung und Absicherung. Als Sparringspartner erhalten Sie nicht nur strategische Impulse, sondern zugleich eine belastbare rechtliche Einordnung und Absicherung Ihrer Entscheidungen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein Sparringspartner ergänzt Ihre bestehenden Strukturen. Er ersetzt sie nicht. Im Unterschied zu internen Ratgebern ist er unabhängig von Organstrukturen, internen Abstimmungen und möglichen Interessenkonflikten. Das ermöglicht eine besonders offene, klare und auch kritische Perspektive von außen. Der Mehrwert liegt in der Kombination: Ihre internen Gremien kennen das Unternehmen im Detail. KOCH ergänzt diese Sicht um unabhängige, strukturierende und unternehmerisch geprägte Impulse.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Vor allem bei komplexen oder richtungsweisenden Entscheidungen: etwa bei Transaktionen, Umstrukturierungen, Gesellschafterfragen oder strategischen Weichenstellungen. Hier geht es nicht nur um richtig oder falsch, sondern um das Abwägen von Optionen und Risiken.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ja. Rechtliche Fragestellungen sind oft nur ein Teil eines größeren unternehmerischen Zusammenhangs. Wir beziehen Themen wie Finanzierung, Gesellschafterstruktur oder strategische Ziele in unsere Überlegungen ein und entwickeln Lösungen, die rechtlich und wirtschaftlich funktionieren.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein strategischer Rechtsberater ist ein Anwalt, der Unternehmen nicht nur bei einzelnen Rechtsfragen unterstützt, sondern sie langfristig bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen begleitet. Im Unterschied zur klassischen Rechtsberatung, die oft nur auf konkrete Probleme reagiert, arbeitet ein strategischer Rechtsberater vorausschauend: Er erkennt frühzeitig Risiken, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und ordnet rechtliche Themen in den wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang ein. Typische Funktionen, die KOCH als strategischer Rechtsberater übernimmt, sind: externer General Counsel / externe Rechtsabteilung, Steuerung juristischer und strategischer Projekte, Sparringspartner für den Unternehmer und das Unternehmen und die umfassendste und vertrauensvollste Rolle: Consigliere.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein Sparringspartner ist eine Person, die als unabhängiger Gesprächs- und Diskussionspartner dient, um Ideen, Strategien oder Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Ein Sparringspartner bringt eine externe Perspektive ein, stellt die richtigen Fragen und hilft dabei, bessere und fundiertere Entscheidungen zu treffen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ihre internen Experten stehen im Mittelpunkt. Wir arbeiten in multidisziplinären Projekten eng mit den vorhandenen Fachabteilungen und Spezialisten in Ihrem Unternehmen zusammen. Externe Experten aus unserem Netzwerk binden wir nur dort ein, wo es sinnvoll ist oder zusätzliche Spezialkenntnisse benötigt werden.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Wir beschränken uns nicht auf rein juristische Fragestellungen. Viele unternehmerische Projekte sind heute von vornherein multidisziplinär. In solchen Fällen übernehmen wir auf Wunsch auch die übergreifende Steuerung und koordinieren die Zusammenarbeit mit Beratern aus anderen Disziplinen. Der Gründer von KOCH war viele Jahre Partner bei EY und verfügt über eine enorme Erfahrung in der Auswahl und Führung großer, multidisziplinärer Teams.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Nein. Die Zusammenarbeit muss fachlich und persönlich passen. Das ist für den Erfolg entscheidend. Sollte es hier einmal nicht stimmen, finden wir unkompliziert eine andere Lösung innerhalb unseres Netzwerks. Für Sie bedeutet das: Sie behalten jederzeit die Kontrolle.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein Syndikusrechtsanwalt ist Teil Ihres Unternehmens, ein externer General Counsel hingegen ein langfristiger, enger Partner, der sie frei berät. Beide Modelle ermöglichen eine loyale Interessenvertretung. Der Unterschied liegt vor allem in der Perspektive: Als externer Berater sind wir unabhängig und nicht in interne Strukturen oder Hierarchien eingebunden. Das ermöglicht eine besonders objektive und klare rechtliche Einschätzung. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit entsteht zugleich ein tiefes Verständnis für Ihr Unternehmen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Wenn Sie ein erstes, klar abgegrenztes Beratungsprojekt mit KOCH beauftragen, können Sie auf dieser Grundlage jederzeit unkompliziert weitere Mandate erteilen, wenn Sie das möchten. Unsere Mandatsvereinbarungen sehen diese Möglichkeit standardmäßig vor. So öffnet Ihnen das erste Mandat die Tür für eine laufende Zusammenarbeit, ohne dass Sie hierzu verpflichtet sind oder zusätzliche Kosten entstehen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Auf den ersten Blick kann eine laufende rechtliche Begleitung wie ein zusätzlicher Kostenfaktor wirken. Tatsächlich ist sie meist viel wirtschaftlicher als punktuelle Beratung. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit kennen wir Ihr Unternehmen, Ihre Strukturen und Entscheidungswege sehr genau. Das schafft Vertrauen und führt vor allem zu erheblichen Effizienzgewinnen. Gleichzeitig lassen sich oft Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden, bevor überhaupt Kosten entstehen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ja. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit kennen wir Ihr Unternehmen, Ihre Strukturen und Entscheidungsprozesse genau. Das reduziert Abstimmungsaufwand, erhöht die Geschwindigkeit und hilft, Risiken frühzeitig zu vermeiden.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Außer in Sonderfällen mit klar umgrenzten Rechtsproblemen, ist das in aller Regel nicht günstiger, sondern teurer. Ein solches Set Up mit einem angestellten Juristen, der von KI unterstützt wird, gelangt schnell an seine Grenzen, so dass die juristischen Lösungen suboptimal oder falsch sind. Im besten Fall bemerkt der Wirtschaftsjurist, dass zusätzlich externer Rechtsrat eingeholt werden sollte. Im schlechten Fall erhalten Sie keine gute Rechtsberatung.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Gerade das ist ein Vorteil. Eine Rechtsabteilung muss ein breites Themenspektrum abdecken, kann aber nicht in jedem Bereich hochspezialisiert sein. Wir verbinden gezielte fachliche Tiefe mit einer klar mittelständisch geprägten, pragmatischen und grundsätzlich generalistischen Denkweise und Breite der anwaltlichen Beratung. Falls es erforderlich ist, können wir bei Bedarf jederzeit Experten anderer Rechtsgebiete aus unserem kuratierten Netzwerk hinzuziehen und zielgerichtet mit einbinden.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ja, als externer General Counsel sind wir wirklich Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragestellungen, die sich bei Ihnen ergeben. Das können auch Kleinigkeiten oder Routineangelegenheiten aus Ihrem operativen Geschäft sein. Als mittelständisch geprägte Wirtschaftsanwaltskanzlei kümmern wir uns um Ihre rechtlichen Angelegenheiten, so dass Sie selbst keine weiteren Rechtsanwälte suchen müssen.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein externer General Counsel ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen des Mandanten, von strategischen Themen bis zu operativen Einzelfragen. Ziel ist eine konsistente, effiziente und unternehmerisch ausgerichtete Rechtsberatung aus einer Hand.
Diese Antwort bezieht sich auf das Thema: Ein externer General Counsel ist ein ausgelagerter Chefjurist, der die Funktion einer internen Rechtsabteilung übernimmt, ohne fest im Unternehmen angestellt zu sein. Er ist zentraler Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen und begleitet das Unternehmen laufend bei seinen rechtlichen und strategischen Themen. Im Gegensatz zur punktuellen Beauftragung einzelner Anwälte arbeitet ein externer General Counsel eng und kontinuierlich mit der Geschäftsführung zusammen.
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