Strategischer Partner
Im Mittelpunkt steht der Mandant – und seine unternehmerische Entscheidung.

KOCH berät Unternehmer und Unternehmen nicht nur rechtlich, sondern als strategischer Sparringspartner mit Blick auf das Ganze.

 

KOCH ist die Wirtschaftsanwaltskanzlei für Mandanten, die einen juristisch exzellenten Berater suchen – und darüber hinaus einen vertrauensvollen Consigliere, der komplexe unternehmerische Situationen durchdringt, Optionen strukturiert und Entscheidungen absichert.

 

Unternehmerische Fragestellungen lassen sich selten auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren. Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Haftung, Strategie und Umsetzung greifen ineinander. KOCH denkt diese Zusammenhänge mit – vorausschauend, pragmatisch und lösungsorientiert.

 

Auf Wunsch übernimmt KOCH dabei die Rolle des zentralen Ansprechpartners und Projektverantwortlichen. Der Mandant muss sich nicht selbst um die Koordination weiterer Berater kümmern. KOCH greift bei Bedarf auf ein gewachsenes Netzwerk erfahrener Experten zurück und stellt – gegebenenfalls in multidisziplinären Teams – eine Lösung zusammen, die wie ein guter Maßanzug exakt auf den Mandanten zugeschnitten ist.

 

Die Auswahl der beteiligten Experten erfolgt ausschließlich nach Effizienz, Kompetenz und Nutzen für den Mandanten – ohne Interessenkonflikte, ohne versteckte Agenden.

 

Dieser Beratungsanspruch spiegelt sich auch in der Person des Gründers von KOCH wider: ein generalistischer Wirtschaftsanwalt mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise, breitem Erfahrungsschatz und der Fähigkeit, unternehmerische Verantwortung mitzudenken – als Berater auf Augenhöhe.

KOCH berät einen Handelsvertreter von Factoring-Produkten in einem Spezialmarkt dabei, ein eigenes Factoring-Unternehmen zu gründen. Der Mandant hat zwar die Factoring-Produkte für einen Spezialmarkt entwickelt und dort bisher sehr erfolgreich vertrieben. Die komplette vertragsmäßige Abwicklung führte bisher aber ein fremdes Factoring-Unternehmen durch.

Als der Mandant sein eigenes Factoring-Unternehmen gründet, wird die Trennung von seinem früheren Factoring-Partner streitig, weil dieser sein Geschäft schwinden sieht. Der Factoring-Partner versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung seinem früheren Handelsvertreter den Wettbewerb zu untersagen. KOCH vertritt den Handelsvertreter vor Gericht und berät ihn parallel umfassend bei der Gründung und dem Aufbau seines neuen Factoring-Unternehmens, und zwar bei

  • der Finanzierung des Forderungsankaufs,
  • der Ausgestaltung der Arbeits- und Dienstleistungsverträge,
  • der Ausgestaltung der Factoring-Verträge,
  • etc.

Das Factoring konnte in der damaligen Zeit noch ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden, wenn es nicht als Bankgeschäft strukturiert war. KOCH gestaltet das Geschäftsmodell des Factoring-Unternehmens so aus, dass keine KWG-Erlaubnis erforderlich ist.

Nachdem KOCH das Gerichtsverfahren für den Mandanten gewonnen hat, kann das neu gegründete Factoring-Unternehmen loslegen. Als 2009 das Factoring-Geschäft erlaubnispflichtig wird, begleitet KOCH das Factoring-Unternehmen bei der Erlangung der Factoring-Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und damit in die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Das Geschäft des Factoring-Unternehmens entwickelt sich gut; in seiner Nische wird es zum Marktführer.

KOCH ist ständiger Ansprechpartner des Factoring-Unternehmens, und zwar nicht nur bei allen Fragen zur strategischen Entwicklung des Unternehmens, sondern auch bei allen übrigen rechtlichen Fragen, die im Geschäftsbetrieb anfallen. Denn bei vielen Rechtsfragen ist es dem Mandanten aufgrund des jahrelang gewachsenen besonderen Vertrauensverhältnisses wichtig, dass diese unter KOCHs Federführung bearbeitet werden. Eine eigene Rechtsabteilung benötigt das Unternehmen nicht. KOCH kümmert sich als juristischer Ansprechpartner um den anfallenden Rechtsberatungsbedarf als externe Rechtsabteilung. Bei Bedarf zieht KOCH Experten aus seinem Netzwerk hinzu, um für den Mandanten effizient die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden.

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