"Der Anwalt, der mit seiner Kanzlei neue Wege geht"
»Smart« sprach mit Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. iur. Maximilian Koch über Kreativität in der Rechtsbranche – und seine Rolle als Sparringspartner für die Mandanten.

Herr Koch, Sie sind Anwalt und Gründer Ihrer eigenen Kanzlei. Ihre beruflichen Anfänge liegen jedoch in einem anderen Feld.

Das ist richtig, meine Karriere habe ich als Kunststofftechniker und Betriebswirt begonnen. Ich stamme aus einer mittelständischen Unternehmerfamilie und war vor meiner juristischen Tätigkeit in der Industrie aktiv, zuletzt als Betriebsleiter. Später habe ich Jura als Zweitstudium absolviert. Inzwischen kann ich auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt zurückblicken: Ich war Partner in mittelständischen deutschen sowie in großen internationalen Rechtsanwaltskanzleien. Zuletzt war ich über neun Jahre als Equity Partner bei Ernst & Young tätig, in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A (Mergers and Acquisitions) sowie Kapitalmarktrecht.

Was veranlasste Sie 2022 dazu, die Welt der Großkanzleien zu verlassen und Ihr eigenes Unternehmen zu gründen?

Die juristische Arbeit bereitet mir enormen Spaß, insbesondere komplexe rechtliche Fragestellungen. Bei großen Kanzleien binden aber häufig interne Politik und Abstimmungsprozesse viel Zeit und Ressourcen, was weniger vergnüglich ist. Mit der Gründung meiner Kanzlei, der Koch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, habe ich das Beste aus beiden Welten. Dank meines großen Netzwerks, das ich über die Jahrzehnte aufgebaut habe, bot es sich an, ein Boutique-Konzept zu realisieren.

In welchen Bereichen sind Sie tätig?

Die juristische Corporate- und Finance-Beratung sind unser Steckenpferd. Meine Expertise im Bereich M&A und Gesellschaftsrecht ist hier Gold wert. Eine weitere Stärke liegt in der innovativen juristischen Gestaltung: Wir können Projekte ohne Blaupause umsetzen, die auf der »grünen Wiese« beginnen. Da wir diverse Fachleute und ihr Know-how bedarfsgerecht heranziehen können, sind wir in der Lage, komplexe Projekte holistisch anzugehen. Und obwohl viele unserer Mandanten aus dem Mittelstand und dem öffentlichen Sektor kommen, haben wir die kapitalmarktrechtliche Expertise und Erfahrung, auch für börsennotierte Unternehmen anspruchsvolle Vorhaben zu realisieren.

Sie haben in einem früheren Gespräch Ihre Rolle als »Sparringspartner« erwähnt. Was bedeutet das?

Gerade im Umgang mit mittelständischen Betrieben sind die persönliche Beziehung und Vertrauen neben der fachlichen Kompetenz essenziell. Man ist schnell mehr als ein reiner Rechtsberater; oft werde ich um eine persönliche Einschätzung gebeten oder gar um Mitgestaltung. Hier muss – und darf – man als Anwalt auch über die klassischen Mandatsgrenzen hinausdenken.

Gerade im Mittelstand ist die Nachfolgeregelung sicherlich ein Schlüsselthema?

Das stimmt. Dabei lohnt es sich, das Thema zunächst aus der Vogelperspektive zu betrachten, denn die Nachfolgeregelung ist ihrerseits ein Teil des M&A-Geschäfts. Für Unternehmer ist es sinnvoll, sich alle Optionen klarzumachen und auch Möglichkeiten außerhalb der Familie auszuloten. Fremdmanagement, MBI/MBO oder der Verkauf an strategische oder Finanzinvestoren können hochinteressant sein. Wichtig ist in jedem Fall eine sorgfältige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Ein wichtiges Problemfeld sind auch Reputationsund Rechtsrisiken bei fehlender Compliance, also wenn geltendes Recht nicht eingehalten wurde. Häufig benötigt das Unternehmen dann erst einmal ein geeignetes Compliance-System.

Welche Maßnahmen sind hier entscheidend?

Der erste Schritt besteht immer darin, zu analysieren, was für das Unternehmen relevant ist, inklusive anschließender Gewichtung. Dann muss überlegt werden, wie man die Maßnahmen implementiert und strukturiert, damit Compliance nicht zum Papiertiger verkommt, das Unternehmen und dessen Mitarbeiter aber möglichst wenig belastet. Richtig angewandt, kann Compliance gar zum Wettbewerbsvorteil erwachsen: Wer etwa die ESG-Vorgaben nicht nur erfüllt und abhakt, sondern echte Nachhaltigkeit fördert und dies auch belegen kann, kann damit z. B. bei Banken punkten und nicht selten auch Kapital zu attraktiveren Konditionen bekommen. Solche Potenziale zeigen wir immer wieder auf.

Quelle: Smart Rechtsguide, eine Publikation von Smart Media, September 2025, S. 15

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